WHAT TO DO IF YOU WITNESS OR EXPERIENCE RACIAL PROFILING AND POLICE BRUTALITY

GERMAN VERSION
WAS TUN, WENN DU..

ZEUG*IN VON POLIZEIBRUTALITÄT WIRST

  • HILFE RUFEN! Gehe nie alleine zu einer Demo. Falls jemand verhaftet wird, nimm Kontakt mit EA Berlin für Rechtshilfe im Notfall auf. >>EA Berlin: 030/692 2222
  • ALLES DOKUMENTIEREN! Wenn du merkst, dass etwas passieren könnte, konzentriere dich darauf, Details wie Nummernschilder o.ä. zu identifizieren. Immer horizontal filmen.
  • KENN DICH MIT DEM GESETZ AUS. Du darfst die Polizei filmen, aber du darfst nicht stören oder zu nah treten, und du musst explizit sagen, dass du die Bilder nicht ohne Einwilligung veröffentlichen wirst. Wenn du das nicht sagst, können Polizist*innen deine Kamera wegnehmen.
  • ALLE VIDEOS BEHALTEN für Initiativen wie KOP oder Anwälte der Opfer. KOP kann auch über die Veröffentlichung der Videos informieren, wie z.B. indem keine Gesichter zu erkennen sind. >>KOP: 0179/5441790
  • FRAG andere Anwesende, Zeug*innen zu sein und nach ihren Kontaktdaten.

VON DER POLIZEI ANGEHALTEN WIRST

  • FRAG, ob du angehalten wirst. Wenn nicht, darfst du auch gehen. Falls doch, immer fragen, ‘WARUM kontrollieren Sie mich?’
  • DENK DARÜBER NACH bevor du antwortest. Bei einer Polizeikontrolle musst du nur Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten angeben. Mehr nicht. 
  • DICH ÄUßERN wenn du nicht durchsucht werden möchtest, denn Schweigen = Einverständnis. ‘Nein, damit bin ich nicht einverstanden.’ 
  • NICHT VERGESSEN, dass an “Gefährlichen Orten”, die Polizei dich auch ohne deine Zustimmung durchsuchen darf an Alexanderplatz, Hermannplatz, Hermannstrasse, Rigaer Strasse, Kottbusser Tor, Görlitzer Park, and Warschauer Brücke.
  • AUSWEIS IMMER DABEI HABEN. Das ist keine Pflicht, aber wenn du dich nicht ausweisen kannst, darf die Polizei dich festhalten oder auf ein Polizeirevier bringen, um deine Identität zu überprüfen. Wenn du das verhindern willst, nimm immer einen Ausweis mit.

VON DER POLIZEI VERHAFTET WIRST

  • HILFE RUFEN! Alle Anwesenden bitten, EA Berlin anzurufen: 030/692 2222.
  • VERLANGEN nach den Grund für die Verhaftung und alle Identifikationsnummer.
  • TELEFONIEREN. Du hast das Recht auf zwei Anrufe und einen kostenlosen Übersetzer. >>Notdienst der Strafverteidiger*innen Berlin – 0172/325 5553
  • WARTEN bis du mit ein*em Anwält*in sprechen kannst. Durch die Verweigerung einer Aussage kannst du weder dir selbst noch anderen schaden. ‘Ich sage nichts.’

DICH IN POLIZEIGEWAHRSAM BEFINDEST

  • DARAUF BESTEHEN eine detaillierte Aufstellung zu bekommen, falls die Polizei deine Sachen oder dein Geld weg nimmt. 
  • NICHT ZUSTIMMEN, dass du fotografiert wirst, oder Fingerabdrücke bzw. DNS-Proben abgeben musst.
  • NICHTS UNTERSCHREIBEN! Beamt*innen drohen manchmal mit Abschiebung oder sie versprechen deine Freilassung, wenn du eine Aussage machst. Nichts davon glauben! Sie müssen dir nicht die Wahrheit sagen, aber alles was du sagst oder unterschreibst, kann dir nachher zum Verhängnis werden.

DICH NACH EINER VERHAFTUNG WEHREN WILLST

  • ZUR MEDIZINISCHEN UNTERSUCHUNG GEHEN. Wenn du geschlagen oder misshandelt wurdest, sofort eine*n Ärzt*in aufsuchen und diese Person bitten, alle Verletzungen aufzuschreiben. Wenn du das nicht machen kannst, unbedingt deine Verletzungen so schnell wie möglich fotografieren.
  • ALLES DOKUMENTIEREN. Schreib genau auf, wer was wo und wann gemacht hat. Wie viele Leute waren dabei? Wie sahen sie aus? Gab es Zeug*innen?
  • DIE BEAMT*INNEN ANZEIGEN! Du kannst eine Strafanzeige gegen die Polizei erstatten und einen Strafantrag stellen. Immer beides tun, da manche Delikte nur dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn du einen Strafantrag gestellt hast. Von der Zeit deiner Verhaftung hast du nur drei Monate, beide Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft zu einzureichen. 
  • DICH AN KOP WENDEN! Auch wenn du keine Anzeige erstatten und anonym bleiben möchtest, ist es wichtig, den Fall zu dokumentieren. >>kop-berlin.de, info@kop-berlin.de, 0179/5441790

HILFE BRAUCHST

MEHR WISSEN WILLST

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet bundesweit Diskriminierung im Zivilverkehr, wie z.B. bei der Job- oder Wohnungssuche.
  • Das Landesantidiskriminierungsgesetz verbietet zusätzlich in Berlin Diskriminierung im öffentlich-rechtlichen Bereich, wie z.B. durch Amtsträger oder Polizist*innen.

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